Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Februar 2014

Für alle Auftraggeber der CityMags Vermarktungsgesellschaft mbH – im foIgenden CityMags genannt – gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. Anzeigenauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
  2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der im Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
  3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannten Anzeigen hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
  4. Wird ein Auftrag aus Umständen, die CityMags nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechts- pflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass CityMags zu erstatten.
  5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei CityMags eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
  6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von CityMags mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 
  7. CityMags behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von CityMags abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für CityMags unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagen- und Beiheftungsaufträge sind für CityMags erst nach Vorlage eines Musters der Beilage/Beiheftung und deren Billigung bindend. 
  8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert CityMags unverzüglich Ersatz an. CityMags gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 
  9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt CityMags eine ihr hierfür gesetzte Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. 
  10. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von CityMags, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung von CityMags für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. 
  11. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet CityMags darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeldes beschränkt. Reklamationen beim Mehrfach-Auftrag müssen bis zum Anzeigenschluss der auf die beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend gemacht werden, bei einer Einzelanzeige innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. 
  12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. CityMags berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei Übersendung des Probeabdrucks gesetzten Frist mitgeteilt werden. 
  13. Kosten für die Anfertigung und Verbreitung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen, sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 
  14. Die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen kann Auswirkung auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließt spätere Reklamationen aus. CityMags behält sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vor. 
  15. Vom Auftraggeber gelieferte Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags. 
  16. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 
  17. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. CityMags kann bei Zahlungsverzug die weiteren Ausführungen des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist CityMags berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen. 
  18. CityMags liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 
  19. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie 25% und mehr beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn CityMags den Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeigen vom Vertrag hätte zurücktreten können. 
  20. Im Falle gänzlichen oder teilweise Nichterscheinens der Werbeträger und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeits- friedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere wird für nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentlichte Anzeigen bzw. Beilagen kein Schadensersatz geleistet. 
  21. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Beschlagnahme u. ä.) hat CityMags Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 75% der garantierten verbreiteten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender- Seitenpreis gemäß der im Tarif genannten garantierten Auflage zu bezahlen. 
  22. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt. 
  23. Mündliche Vereinbarungen, Bedingungen und Fristen müssen schriftlich durch CityMags bestätigt werden. 
  24. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für CityMags und deren angeschlossene Werbeträger/Verlage, besonders auf Grund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der Anzeigen und Beilagen und durch deren Abdruck oder Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat CityMags von Ansprüchen Dritter freizustellen, wobei CityMags nicht verpflichtet ist zu prüfen, ob durch die Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für bereits ausgeführte Aufträge. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten des Abdrucks einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu den jeweils gültigen Tarifpreisen zu tragen. 
  25. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt/Main.

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